... immer auf dem neuesten Stand bleiben!
Fortbildungen sind im Bereich der Pflege äußerst wichtig. Die sich schnell ändernde Technik und der Wissensfortschritt durch die Forschung tragen auch zu neuen Erkenntnissen im Bereich der Pflege bei.
Um auf dem Laufenden zu bleiben, sind regelmäßige Weiterbildungen des Pflegepersonals nicht nur erwünscht, sondern auch erforderlich. Anbei erhalten Sie einen Überblick über unsere momentan angebotenen Fortbildungsmöglichkeiten.

Wir sind als Bildungsträger bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende angemeldet. Somit haben sie die Möglichkeit durch Teilnahme an durch uns organisierte Fortbildungen Fortbildungspunkte für Ihre Registrierung zu erwerben. Damit unterstützen wir bewusst die Professionalisierung der beruflichen Pflege. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Praxisanleitung in den Gesundheits- und Pflegeberufen (300 h)
Die berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleiterin / Praxisanleiter in den Gesundheits- und Pflegefachberufen ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation auf der Grundlage § 2 Abs. 2 KrPflAPrV und § 2 Abs. 2 AltPflAPrV.
Im Rahmen der Einführung des neuen Pflegeberufegesetzes zum 01.01.2020 wird festgeschrieben, dass Praxisanleitende über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation mit einem Zeitumfang von 300 Stunden zu verfügen haben, parallel wird der Umfang der gesetzlich geforderten Praxisanleitung in nicht geringem Maße ausgebaut und der Bedarf an ausgebildeten Praxisanleitenden somit erhöht.
Ziel der Zusatzqualifikation
Ziel der Zusatzqualifikation ist die Befähigung der Praxisanleitenden:
- die Schülerinnen/Schüler an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und somit schrittweise berufliche Handlungskompetenz anzubahnen
- das fachübergreifende prozessorientierte Konzept der theoretischen Ausbildung in die pflegerischen Praxis zu transferieren, dieses anzuwenden und dabei die strukturellen und organisatorischen Besonderheiten der jeweiligen Praxisbereiche zu beachten
Zielgruppe
- Krankenschwestern/Krankenpfleger bzw.
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Kinderkranken-schwester/-pfleger bzw.
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpflegerinnen/Alten-pfleger sowie
- OTA und ATA mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung

Seminare für Praxisanleitung in den Gesundheits- und Pflegeberufen
Die neue Pflegeausbildung bringt für alle Beteiligten viele Veränderungen mit sich, somit natürlich auch für die praktischen Ausbildungsbereiche von Auszubildenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.
Seit Januar 2020 fordert der Gesetzgeber, dass Pflegefachkräfte, welche eine Praxisanleiter-Zusatzqualifikation absolviert haben eine jährliche berufspädagogische Fortbildung mit einem Umfang von 24 Stunden (3 Tagen) absolvieren müssen, damit sie weiter als Praxisanleiter tätig sein dürfen.
Als Ihr verlässlicher Bildungsanbieter im Berufsfeld Pflege wollen wir Sie unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen an Ihre Mitarbeiter erfüllen zu können.
Wir bieten Ihren Praxisanleitern die Möglichkeit, die geforderten 3 Tage durch Auswahl verschiedener Eintagesveranstaltungen, die nach Interessenschwerpunkten individuell kombiniert werden können, zu erfüllen. Insgesamt bieten wir dazu vier Themen an, die sich im Jahresablauf inhaltsgleich wiederholen.