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Praxisanleitung (300 h)

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Praxisanleitung in den Gesundheits- und Pflegeberufen (300 h)

Die berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleiterin / Praxisanleiter in den Gesundheits- und Pflegefachberufen ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation auf der Grundlage § 2 Abs. 2 KrPflAPrV und § 2 Abs. 2 AltPflAPrV.


Im Rahmen der Einführung des neuen Pflegeberufegesetzes zum 01.01.2020 wird festgeschrieben, dass Praxisanleitende über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation mit einem Zeitumfang von 300 Stunden zu verfügen haben, parallel wird der Umfang der gesetzlich geforderten Praxisanleitung in nicht geringem Maße ausgebaut und der Bedarf an ausgebildeten Praxisanleitenden somit erhöht.


Ziel der Zusatzqualifikation ist die Befähigung der Praxisanleitenden:

  • die Schülerinnen/Schüler an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und somit schrittweise berufliche Handlungskompetenz anzubahnen
  • das fachübergreifende prozessorientierte Konzept der theoretischen Ausbildung in die pflegerischen Praxis zu transferieren, dieses anzuwenden und dabei die strukturellen und organisatorischen Besonderheiten der jeweiligen Praxisbereiche zu beachten


Zielgruppe

  • Krankenschwestern/Krankenpfleger bzw.
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Kinderkranken-schwester/-pfleger bzw.
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpflegerinnen/Alten-pfleger sowie
  • OTA und ATA mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung

 

Hier finden Sie den aktuellen Flyer des Lehrgangs.